Kranausbildung

Kranausbildung

In Zusammenarbeit mit unserem Kooperationspartner.

Dauer der Ausbildung zum Führen von Kranen gemäß §6 Z1 Fachkenntnisnachweis-Verordnung: 

• Flurgesteuerte Lauf-, Bock- und Portalkrane bis 300 kN – 9 Unterrichtseinheiten
• Sonstige Lauf-, Bock- und Portalkrane, Säulendreh- und Wandschwenkkrane – 
   21 Unterrichtseinheiten 
• Dreh- und Auslegerkrane – 31 Unterrichtseinheiten 
• Fahrzeug- und Ladekrane bis 300 kN – 21 Unterrichtseinheiten 
• Fahrzeug- und Ladekrane über 300 kN – 31 Unterrichtseinheiten

Voraussetzungen:
• Mindestalter 18 Jahre
• Körperliche und geistige Eignung
• Berufserfahrung (einschlägige betriebliche Erfahrung)
• Nachweis der Fachkenntnisse (Kranführerschein)
• Besondere Unterweisung und Einweisung (schriftlich) vom Arbeitgeber
• Vertraut sein mit der Bedienung des Kranes
• Kenntnis der Betriebsanleitung des Herstellers

Inhalt:
• Grundbegriffe der Mechanik und Elektrotechnik
• Aufbau und Arbeitsweise
• mechanische und elektrische Ausrüstung
• Sicherheitseinrichtungen
• Betrieb und Wartung
• Arbeitnehmerschutzvorschriften
• praktische Übungen
• Abschlussprüfung

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